von Uwe Eggers, Altendeichweg 2, 27612 Loxstedt,
nachfolgend MCS 2000 genannt, für die Erstellung einer Multimedia-Präsenz, dieses beinhaltet auch
eine Internet-Präsenz oder andere Programme:
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten in zeitlicher Hinsicht
ab dem 18.05.2006. Durch sie werden alle vorhergehenden Vertragsbedingungen
von MCS 2000 ersetzt. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende Bedingungen
erkennt MCS 2000 nicht an, es sei denn, sie hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen MCS 2000 und dem Auftraggeber zwecks Ausführung
dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesen Vertragsbedingungen, im Auftrag und
den jeweils gültigen Preislisten mit den näher definierten technischen Funktionalitäten,
Abruf- und Ablagekapazitäten schriftlich niedergelegt.
§ 2 Pflichten von MCS 2000
MCS 2000 stellt die Multimedia-Präsenz oder Programme innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes fertig,
falls keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Wochen,
falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist und beginnt ab Eingang aller Unterlagen,
die für die Erstellung der Multimedia-Präsenz oder Programme notwendig sind.
MCS 2000 liefert die Multimedia-Präsenz, indem Sie dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache
zur Ansicht im Internet bereitgestellt werden - bei Internetprojekten-, oder durch persönliche
Aushändigung oder durch verschicken auf einem Datenträger- bei Offline-Projekten.
Sollte sich die Lieferung durch unvorhersehbare Ereignisse verzögern,
so wird der Auftraggeber darüber informiert und ein neuer Termin so schnell wie möglich angesetzt.
Das vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellte Material wird nach Fertigstellung
des Projektes wieder zurückgegeben. MCS 2000 übernimmt keine Transport-/Versicherungskosten
und haftet nicht für Transportschäden. Das Material (z.B. Bilder, Disketten, CDs)
wird MCS 2000 als Kopie überlassen, da MCS 2000 keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust,
über den reinen Materialwert hinaus, übernehmen kann.
MCS 2000 bewahrt eine Kopie aller Daten, die zur Erstellung der Präsenz gebraucht worden sind,
auf einen Datenträger (z.B. CD) mindestens 6 Monate auf.
Auf Wunsch des Autraggebers werden diese Daten sofort gelöscht.
Nach Fertigstellung übernimmt MCS 2000 keine Garantie für die Weiterführung des Designs.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von 10 Wochentagen nicht,
so gilt die Multimedia-Präsenz oder Programme als geliefert. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur
Unterstützung eines reibungslosen Projektablaufes. Falls dem Auftraggeber von MCS 2000
Programme oder anderes Material zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur
Durchführung des Vertrages.
§ 4 Änderungswünsche
Sollten der Auftraggeber Änderungen wünschen, die wesentlich vom ursprünglichen Konzept abweichen,
so berechnet MCS 2000 einen Mehraufwand in Höhe des festgelegten Stundensatzes.
Reine Textänderungen oder Bildertausch werden nach Lieferung, 4 Wochen lang, kostenlos durchgeführt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die vertraglichen Erstellungskosten , die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vereinbahrt werden,
sind nach Fertigstellung mit einer Frist von 10 Tagen fällig.
Bei größeren Projekten, über 1000,--EUR, ist MCS 2000 berechtigt eine Vorrauszahlung von bis zu 50%
in Rechnung zu stellen.
Der Abzug von Skonto ist nicht möglich.
Können die Zahlungen nicht fristgerecht erhoben werden, ist MCS 2000 berechtigt,
die Erfüllung des Vertrages vorübergehend einzustellen. Bei Zahlungsverzug, ist MCS 2000 berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Außerdem ist MCS 2000 berechtigt, nach Friststellung mit entsprechender Androhung,
das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Dienstleistungen einzustellen.
Schadensersatzansprüche und die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von MCS 2000 anerkannt sind.
§ 6 Kostensteigerung
Der Preis für die Entwicklung des Medienprojektes kann sich erhöhen,
aufgrund nicht vorhersehbarer gesetzlicher Vorschriften wie Steuer, oder durch Verzögerungen,
die durch späte Anlieferung des Materials, oder Verzögerung bei der Erteilung der Erlaubnis
zum Gebrauch von Urheberrechten entstehen. Sollte dies eintreten so wird der Auftraggeber
sofort von MCS 2000 unterrichtet.
§ 7 Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von
MCS 2000 nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung
für die Richtigkeit von Bild und Text. Die Verantwortung für Produktion und Veröffentlichung
obliegt dem Auftraggeber/Verwerter.
§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden mit der Speicherung, Änderung und Löschung von Daten
über seine Person.
Die Übermittlung der Daten an Dritte wird nur mit schriflicher Erlaubnis vom Auftraggeber durchgeführt.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Loxstedt. Es gilt deutsches Recht.
§ 10 Schlußbestimmungen
Abweichungen von dem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.